Die Europäische Kommission begrüßt die heutige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über zwei Verordnungen zur Abschaffung von Zöllen auf alle US-amerikanischen Industrieerzeugnisse und zur Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für bestimmte Agrar- und Meereserzeugnisse aus den USA entsprechend den Zusagen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA vom 21. August 2025. Die vereinbarten endgültigen Fassungen werden nun in den kommenden Wochen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt, damit sie rasch in Kraft treten können.
Der durch die Verordnungen gewährte liberalisierte Marktzugang für US-Exporte wird dafür sorgen, dass die von der EU-Industrie und den Verbraucherinnen und Verbrauchern benötigten Waren günstiger und leichter erhältlich sind, ohne dass die EU in sensiblen Bereichen beeinträchtigt wird.

Gleichzeitig bieten die Verordnungen – entsprechend der üblichen Praxis in EU-Handelsabkommen – der EU-Industrie durch eine Schutzklausel starke Garantien gegen mögliche Handelsstörungen. Eine regelmäßige Überwachung der Handelsströme ermöglicht es, im Falle eines schädigenden oder potenziell schädigenden Anstiegs der Ausfuhren aus den USA rasch Maßnahmen zu ergreifen.
Die Verordnungen geben der EU zudem die notwendigen Instrumente an die Hand, um die in der gemeinsamen Erklärung der EU und der USA eingegangenen Zusagen durchzusetzen. Unter genau festgelegten Umständen könnte die EU im Rahmen der Verordnungen mit einer vollständigen oder teilweisen Aussetzung ihrer Zollzugeständnisse reagieren.
Das wichtigste Ziel der Gemeinsamen Erklärung der EU und der USA ist die Aufrechterhaltung stabiler, fairer, berechenbarer und für beide Seiten vorteilhafter Handels- und Investitionsbeziehungen. Die heutige Einigung stellt dies sicher und ebnet den Weg für die Förderung des transatlantischen Handels, indem weitere Bereiche für die Senkung der Zölle auf EU-Ausfuhren ausgelotet werden.
In Anerkennung der Bedeutung eines kontinuierlichen Engagements zur Lösung langjähriger Bedenken verpflichten sich die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, bei der Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse zusammenzuarbeiten, einschließlich der Straffung der Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen für Schweinefleisch und Milcherzeugnisse.
19. Mai 2026/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
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